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Werbungskosten: Was Arbeitnehmer absetzen können

Von Christian Costa · Aktualisiert am

Kurz gesagt: Werbungskosten sind beruflich veranlasste Ausgaben. Laut Bundesministerium für Finanzen (Stand 1. Jänner 2026) steht jeder aktiven Arbeitnehmerin und jedem aktiven Arbeitnehmer automatisch ein Pauschale von 132 Euro jährlich zu; weitere Werbungskosten wirken erst, wenn sie insgesamt darüber liegen.

Werbungskosten sind laut Bundesministerium für Finanzen (Stand 1. Jänner 2026) beruflich veranlasste Ausgaben, die in unmittelbarem Zusammenhang mit einer nichtselbständigen Tätigkeit stehen. Ein Werbungskostenpauschale von 132 Euro jährlich ist laut BMF bereits in den Lohnsteuertabellen eingerechnet.

Was als Werbungskosten gilt

Nach § 16 Abs. 1 EStG 1988 (Fassung 2026) sind Werbungskosten die Aufwendungen oder Ausgaben zur Erwerbung, Sicherung oder Erhaltung der Einnahmen.

Aufwendungen der privaten Lebensführung – etwa Lebensmittel und Güter des täglichen Bedarfs – können laut Steuerbuch 2026 des Bundesministeriums für Finanzen in der Arbeitnehmerveranlagung grundsätzlich nicht geltend gemacht werden.

Das Werbungskostenpauschale von 132 Euro

Jeder aktiven Arbeitnehmerin und jedem aktiven Arbeitnehmer steht laut BMF (Stand 1. Jänner 2026) ein Werbungskostenpauschale von 132 Euro jährlich zu. Dieses Pauschale ist in den Lohnsteuertabellen eingerechnet und wird unabhängig davon abgezogen, ob Werbungskosten anfallen. Auch das Steuerbuch 2026 des BMF nennt 132 Euro jährlich.

Bestimmte Werbungskosten – etwa Pflichtversicherungsbeiträge, Kammerumlagen, Wohnbauförderungsbeiträge und das Service-Entgelt für die e-card – berücksichtigt der Arbeitgeber laut BMF (Stand 1. Jänner 2026) automatisch beim Lohnsteuerabzug.

Typische Werbungskosten

Die häufigsten Werbungskosten wirken sich laut BMF (Stand 1. Jänner 2026) nur dann steuermindernd aus, wenn sie insgesamt mehr als 132 Euro jährlich betragen. Das BMF nennt unter anderem:

Arbeitsmittel und Werkzeuge bis 1.000 Euro sind laut Steuerbuch 2026 des BMF geringwertige Wirtschaftsgüter und können im Jahr der Anschaffung zur Gänze abgesetzt werden. Teurere, mehr als ein Jahr nutzbare Wirtschaftsgüter können nur verteilt über die Nutzungsdauer abgesetzt werden (Absetzung für Abnutzung, AfA); bei Anschaffung nach dem 30. Juni kann im ersten Jahr nur die halbe AfA abgesetzt werden.

Aufwendungen für ein Arbeitszimmer in der Privatwohnung sind laut Steuerbuch 2026 des BMF grundsätzlich nicht abzugsfähig. Abzugsfähig sind sie nur, wenn das Arbeitszimmer (nahezu) ausschließlich beruflich genutzt wird und den Mittelpunkt der gesamten betrieblichen und beruflichen Tätigkeit bildet.

Wie viel Steuer Sie sparen

Steuerwirksame Werbungskosten reduzieren laut BMF (Stand 1. Jänner 2026) die Einkommensteuer in Höhe des jeweiligen Grenzsteuersatzes.

Geltend machen, Nachweise und Belege

Das Pendlerpauschale kann laut BMF (Stand 1. Jänner 2026) beim Arbeitgeber mit dem Formular L 34 EDV geltend gemacht werden; wurde das versäumt, kann es jederzeit in der Arbeitnehmerveranlagung nachgeholt werden. Weitere Werbungskosten beanspruchen Sie nachträglich beim Finanzamt im Wege der Arbeitnehmerveranlagung.

Werbungskosten müssen laut BMF grundsätzlich durch Nachweise (Rechnungen, Fahrtenbuch) belegt werden können; ist ein Nachweis nach Art und Höhe nicht möglich, genügt die Glaubhaftmachung. Bitte legen Sie der Erklärung keine Belege bei; bewahren Sie sie aber sieben Jahre auf, da sie auf Verlangen des Finanzamtes vorgelegt werden müssen.

Häufige Fragen

Wie hoch ist das Werbungskostenpauschale?

132 Euro jährlich. Laut BMF (Stand 1. Jänner 2026) ist dieses Pauschale bereits in die Lohnsteuertabellen eingerechnet und wird auch dann abgezogen, wenn Ihnen keine Werbungskosten entstehen.

Wann kann ich einen Laptop sofort absetzen?

Wenn er nicht mehr als 1.000 Euro kostet: Dann ist er laut Steuerbuch 2026 des BMF ein geringwertiges Wirtschaftsgut, das Sie im Jahr der Anschaffung zur Gänze absetzen können. Teurere, mehr als ein Jahr nutzbare Geräte setzen Sie über die Nutzungsdauer verteilt ab; bei Kauf nach dem 30. Juni des betreffenden Jahres gibt es im ersten Jahr nur die halbe AfA.

Muss ich Belege aufbewahren?

Laut BMF (Stand 1. Jänner 2026) legen Sie der Erklärung keine Belege bei, müssen sie aber sieben Jahre aufbewahren, weil das Finanzamt sie verlangen kann.

Ist ein Arbeitszimmer zu Hause absetzbar?

Grundsätzlich nicht. Laut Steuerbuch 2026 des BMF zählen die Kosten nur dann, wenn Sie den Raum (nahezu) ausschließlich beruflich nutzen und er den Mittelpunkt Ihrer gesamten betrieblichen und beruflichen Tätigkeit bildet.

Quellen

Quellen geprüft am 19. Oktober 2026.

Wichtiger Hinweis: Dieser Artikel bietet allgemeine Informationen und ist keine individuelle Steuer- oder Rechtsberatung. Prüfen Sie Ihre Situation beim Finanzamt Österreich, über FinanzOnline oder bei einer Steuerberatung.

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