Pendlerpauschale und Pendlereuro erklärt
Neben dem Verkehrsabsetzbetrag, der laut Bundesministerium für Finanzen für das Jahr 2026 496 Euro beträgt, können Arbeitnehmer unter Voraussetzungen ein kleines oder großes Pendlerpauschale erhalten. Beim kleinen Pauschale sind das laut BMF (Stand 1. Jänner 2026) bei 20 km bis 40 km Entfernung 696 Euro jährlich. Dazu kommt der Pendlereuro mit jährlich sechs Euro je Kilometer der einfachen Fahrtstrecke (§ 33 Abs. 5 Z 4 EStG 1988, Fassung 2026).
Verkehrsabsetzbetrag und Pendlerpauschale
Die Fahrtkosten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte werden laut BMF (Stand 1. Jänner 2026) grundsätzlich durch den Verkehrsabsetzbetrag abgegolten; unter gewissen Voraussetzungen besteht zusätzlich Anspruch auf das kleine oder große Pendlerpauschale. Tatsächliche Fahrtkosten können nicht geltend gemacht werden.
Der Verkehrsabsetzbetrag beträgt laut BMF für das Jahr 2026 496 Euro pro Jahr und wird automatisch vom Arbeitgeber berücksichtigt. Bei Anspruch auf ein Pendlerpauschale kann der erhöhte Verkehrsabsetzbetrag 2026 bis zu 853 Euro betragen, wenn das Einkommen 15.069 Euro im Kalenderjahr nicht übersteigt; zwischen 15.069 Euro und 16.056 Euro sinkt er gleichmäßig auf 496 Euro.
Kleines und großes Pendlerpauschale
Laut BMF (Stand 1. Jänner 2026) steht das kleine Pendlerpauschale zu, wenn die Benützung eines Massenverkehrsmittels zumutbar ist, und das große, wenn sie nicht zumutbar ist:
| Pendlerpauschale | Entfernung | Monat (2026) | Jahr (2026) |
|---|---|---|---|
| klein | mindestens 20 km bis 40 km | 58 Euro | 696 Euro |
| klein | mehr als 40 km bis 60 km | 113 Euro | 1.356 Euro |
| klein | mehr als 60 km | 168 Euro | 2.016 Euro |
| groß | mindestens 2 km bis 20 km | 31 Euro | 372 Euro |
| groß | mehr als 20 km bis 40 km | 123 Euro | 1.476 Euro |
| groß | mehr als 40 km bis 60 km | 214 Euro | 2.568 Euro |
| groß | mehr als 60 km | 306 Euro | 3.672 Euro |
Für die Wegstrecke zählen laut BMF (Stand 1. Jänner 2026) bei zumutbarem öffentlichem Verkehr die Streckenkilometer zuzüglich Anfahrts- oder Gehwege zu den Ein- und Ausstiegsstellen; ist es nicht zumutbar, die schnellste Straßenverbindung zwischen Wohnort und Arbeitsstätte.
Der Pendlereuro
Wer Anspruch auf ein Pendlerpauschale hat, erhält zusätzlich den Pendlereuro: jährlich sechs Euro pro Kilometer der einfachen Fahrtstrecke zwischen Wohnung und Arbeitsstätte (§ 33 Abs. 5 Z 4 EStG 1988, Fassung 2026). Laut BMF (Stand 1. Jänner 2026) wird er pro Jahr gewährt und direkt von der errechneten Steuer abgezogen.
Das Pendlerpauschale vermindert laut BMF die Lohnsteuerbemessungsgrundlage; die Steuerersparnis hängt von der Höhe des Grenzsteuersatzes ab.
Wie oft Sie fahren müssen
Wird die Strecke Wohnung–Arbeitsstätte im Kalendermonat an mindestens elf Kalendertagen zurückgelegt, steht laut BMF (Stand 1. Jänner 2026) das volle Pendlerpauschale zu (§ 16 Abs. 1 Z 6 EStG 1988, Fassung 2026). Bei acht bis zehn Tagen erhalten Sie zwei Drittel, bei vier bis sieben Tagen ein Drittel; der Pendlereuro wird laut BMF im gleichen Ausmaß aliquotiert.
Das Pendlerpauschale steht laut BMF (Stand 1. Jänner 2026) auch während Urlauben und Krankenständen zu (die sich nicht über ein ganzes Kalenderjahr erstrecken), nicht aber bei Karenzurlauben jeglicher Art. Auch Teilzeitbeschäftigten, die mindestens an einem Tag pro Woche zur Arbeitsstätte fahren, steht es zu.
Für die Zählung der Pendeltage sind laut BMF (Stand 1. Jänner 2026) nur tatsächliche Fahrten zur Arbeit maßgeblich; Telearbeitstage werden nicht berücksichtigt.
Kein Anspruch mit Dienstauto
Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern, die ein arbeitgebereigenes Kfz auch für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte nutzen können, steht laut BMF (Stand 1. Jänner 2026) kein Pendlerpauschale zu.
Antrag und Änderungen
Während des Jahres beantragen Sie das Pendlerpauschale laut BMF (Stand 1. Jänner 2026) beim Arbeitgeber mit dem Pendlerrechner und dem Formular L34EDV. Wurde es bei der laufenden Lohnverrechnung nicht berücksichtigt, können Sie es in der Arbeitnehmerveranlagung geltend machen.
Änderungen des Arbeitsweges sind laut BMF umgehend dem Arbeitgeber mitzuteilen. Stellt sich nachträglich heraus, dass die Angaben nicht den tatsächlichen Verhältnissen entsprechen, müssen Sie im Rahmen einer Arbeitnehmerveranlagung das Pendlerpauschale berichtigen und die Lohnsteuer nachzahlen.
Häufige Fragen
Wann steht das große Pendlerpauschale zu?
Wenn Ihnen die Benützung eines Massenverkehrsmittels laut BMF (Stand 1. Jänner 2026) nicht zumutbar ist. Es beträgt dann z. B. 372 Euro jährlich bei 2 bis 20 km oder 3.672 Euro bei mehr als 60 km.
Wie wird der Pendlereuro berechnet?
Für jeden Kilometer der einfachen Strecke zwischen Wohnung und Arbeitsstätte gibt es jährlich sechs Euro (§ 33 Abs. 5 Z 4 EStG 1988, Fassung 2026). Der Betrag wird laut BMF (Stand 1. Jänner 2026) direkt von der errechneten Steuer abgezogen und wie das Pendlerpauschale aliquotiert.
Zählen Homeoffice-Tage als Pendeltage?
Laut BMF (Stand 1. Jänner 2026) zählt für das Pendlerpauschale, wie oft Sie im Kalendermonat zur Arbeit fahren; Telearbeitstage werden nicht berücksichtigt, unabhängig davon, ob ein Telearbeitspauschale gezahlt wird.
Kann ich das Pendlerpauschale nachträglich beantragen?
Ja. Fehlt es in der laufenden Lohnverrechnung, können Sie es laut BMF (Stand 1. Jänner 2026) in der Arbeitnehmerveranlagung geltend machen. Unterjährig läuft der Antrag über den Arbeitgeber, mit Pendlerrechner und Formular L34EDV.
Quellen
Wichtiger Hinweis: Dieser Artikel bietet allgemeine Informationen und ist keine individuelle Steuer- oder Rechtsberatung. Prüfen Sie Ihre Situation beim Finanzamt Österreich, über FinanzOnline oder bei einer Steuerberatung.
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